Der Vorstand der Kreisärzteschaft Bad Mergentheim ist Teil der ärztlichen Selbstverwaltung, die als unterste Instanz der Ärztekammer fungiert. Der Vorstand wird alle vier Jahre gewählt und richtet sich nach der Satzung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vom August 2001 (siehe PDF-Datei). Der Gesamtvorstand hat die Funktion der Kreisbeauftragten für den Notfalldienst inne.
Unsere Mitglieder:
Uns gehören zum 11.04.2006 mehr als 400 Ärztinnen und Ärzte als Pflichtmitglieder an.
Ca. ein Drittel der Kammermitglieder sind im ambulanten und ca. ein Drittel im stationären Bereich tätig.
Ca. 80 Kammermitglieder sind ohne ärztliche Tätigkeit (z. B. Ruhestand, Elternzeit oder arbeitslos).